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Digitalbonus Bayern: Bis zu 50 Prozent Förderung für die Einführung von Madaster

Nachrichten 7 aug 2026

Digitale Gebäudedaten schaffen die Grundlage für effizientere Prozesse, belastbare Nachhaltigkeitsnachweise und eine systematische Kreislaufwirtschaft. Für kleine Unternehmen in Bayern kann die Einführung von Madaster über den Digitalbonus.Bayern bezuschusst werden. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, maximal 7.500 Euro. Die Förderung ist mit den Madaster-Paketen PROJECT und EXPERT kompatibel.

Welche Unternehmen können die Förderung beantragen?

Der Digitalbonus richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt. Zudem dürfen der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme höchstens zehn Millionen Euro betragen.

Damit bietet das Förderprogramm insbesondere kleinen Planungsbüros, Beratungsunternehmen und weiteren Akteuren der Bau- und Immobilienwirtschaft die Möglichkeit, ihre digitalen Prozesse mit finanzieller Unterstützung weiterzuentwickeln.

Was wird gefördert?

Über den Digitalbonus.Bayern kann die Implementierung von Madaster PROJECT oder Madaster EXPERT mit bis zu 50 Prozent bezuschusst werden. Die maximale Fördersumme beträgt 7.500 Euro.

Mit Madaster lassen sich Gebäude- und Materialdaten strukturiert erfassen, dauerhaft dokumentieren und für unterschiedliche Anwendungsfälle auswerten. So entsteht eine zentrale Datengrundlage für die Planung, Nachhaltigkeitsbewertung und Dokumentation von Bauwerken.

So funktioniert die Antragstellung

Madaster bereitet die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag vor. Dazu gehören:

  • ein passendes Angebot,
  • eine Beschreibung der geplanten Maßnahme,
  • die benötigten Inhalte für den Förderantrag.

Das antragstellende Unternehmen ergänzt anschließend seine Unternehmensdaten und reicht den Antrag selbst über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto ein.

Wichtig: Antrag vor der Beauftragung stellen

Der Förderantrag muss vor der Beauftragung oder Bestellung eingereicht werden. Mit der Umsetzung sollte erst begonnen werden, nachdem die Eingangsbestätigung der zuständigen Stelle vorliegt.

Die Antragstellung allein garantiert noch keine Förderung. Über die Förderfähigkeit des Vorhabens und die Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Bezirksregierung.

Förderung prüfen und Einführung vorbereiten

Madaster unterstützt bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen und stellt die für den Förderantrag erforderlichen Inhalte zusammen.

Kontakt:

Isabelle Armani
isabelle.armani@madaster.com
+49 (0)173 325 82 94

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